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Visa  
  US Visa: vor einer Reise in die USA müssen Studenten einen gültigen Reisepass inklusive gültigem Visum von der US-Regierung vorzeigen können. Grundsätzlich sind zwei Gruppen von Visa zu unterscheiden: Visa für Einwanderer und Visa für Nicht-Einwanderer.

Visum für Nicht-Einwanderer: tfür Leute, die in den USA studieren fallen in die Kategorie Nicht-Einwanderer. Diese wiederum teilt sich in zwei Gruppen auf, die „F“ Visa und die M“ Visa.

„F“ Visa: das „F“ Visum ist für Schüler und Studenten, die ein akademisches Studium oder einen Sprachkurs machen möchten. Um das Visum zu erhalten, muss sich der Antragsteller für ein Studium oder ein Kurs in einem staatlich anerkannten Bildungsinstitut registrieren lassen, die vom Immigration Service (INS) anerkannt ist.
Der Bewerber erhält anschließend vom INS ein I-20-Formular, welches ausgefüllt werden muss. Zusätzlich müssen Schüler und Studenten einen festen Wohnsitz im Ausland nachweisen, den sie nicht aufzugeben beabsichtigen sowie finanzielle Unterstützung.

M“ Visa: das „M“ Visum ist für Leute, die ein nichtakademische-, bzw. berufliche Weiterbildung machen wollen. Die Anforderungen für den Erhalt dieses Visums sind standardmäßig.

I-20 form: dieses Formular wird ausgestellt, sobald der Schüler oder Student die Zusage für einen freien Platz in dem ausgewählten Training Center hat. Ausgefüllt muss es, zusammen mit dem Reisepass, der Botschaft oder einem Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika vorgelegt werden. Diesem Dokument muss eine schriftliche Bestätigung beigefügt werden, welche die finanzielle Unterstützung während der Aufenthaltsdauer in den USA bescheinigt sowie eine Gesundheitsbescheinigung (bei dieser Angelegenheit wird die Botschaft, bzw. das Konsulat die jeweiligen lokalen Bestimmungen mitteilen).

Aufenthaltsfrist: Studenten, die ihren Aufenthalt ausdehnen wollen brauchen entweder eine Trainingserlaubnis der INS oder einen anderen Visa-Typ. Schüler und Studenten mit einem „F“ Visa, können zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung in den USA nach Beendigung ihres Studiums eine Aufenthaltsverlängerung von max. einem Jahr erbitten. Laut den Bestimmungen des INS müssen diese Antragsteller bereits ein „F1“ Visum mit einem Minimum von 9 Monaten Aufenthalt gehabt haben. Schüler und Studenten mit Englisch als Zweitsprache können keine berufliche Aus- oder Weiterbildung beantragen. Wenn sie jedoch nach Beendigung des Englisch-Unterrichts in einer anderen Einrichtung studiert haben, kann die genutzte Zeit während dieses Studiums der vorgeschriebenen Mindestaufenthaltsdauer von 9 Monaten angerechnet werden. Hat der Schüler, bzw. Student ein M“ Visa, kann er bei Beendigung der Studienfrist eine Aufenthaltsverlängerung für berufliche Aus- oder Weiterbildung von einem Monat pro 4 Monate abgeschlossenes Studium beantragen. Die Zeit von 6 Monaten darf jedoch nicht überschritten werden.
 
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