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und Online-Übersetzer • Schüler- u. Studentenaustausch
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Ausland
US
Visa: vor einer Reise in die USA müssen
Studenten einen gültigen Reisepass inklusive
gültigem Visum von der US-Regierung vorzeigen
können. Grundsätzlich sind zwei Gruppen
von Visa zu unterscheiden: Visa für Einwanderer
und Visa für Nicht-Einwanderer.
Visum für Nicht-Einwanderer:
tfür Leute, die in den USA studieren fallen
in die Kategorie Nicht-Einwanderer. Diese wiederum
teilt sich in zwei Gruppen auf, die „F“
Visa und die „M“
Visa.
„F“
Visa: das „F“ Visum ist für
Schüler und Studenten, die ein akademisches
Studium oder einen Sprachkurs machen möchten.
Um das Visum zu erhalten, muss sich der Antragsteller
für ein Studium oder ein Kurs in einem staatlich
anerkannten Bildungsinstitut registrieren lassen,
die vom Immigration Service (INS) anerkannt ist.
Der Bewerber erhält anschließend vom
INS ein I-20-Formular,
welches ausgefüllt werden muss. Zusätzlich
müssen Schüler und Studenten einen festen
Wohnsitz im Ausland nachweisen, den sie nicht aufzugeben
beabsichtigen sowie finanzielle Unterstützung.
„M“
Visa: das „M“ Visum ist für
Leute, die ein nichtakademische-, bzw. berufliche
Weiterbildung machen wollen. Die Anforderungen für
den Erhalt dieses Visums sind standardmäßig.
I-20
form: dieses Formular wird ausgestellt, sobald
der Schüler oder Student die Zusage für
einen freien Platz in dem ausgewählten Training
Center hat. Ausgefüllt muss es, zusammen mit
dem Reisepass, der Botschaft oder einem Konsulat
der Vereinigten Staaten von Amerika vorgelegt werden.
Diesem Dokument muss eine schriftliche Bestätigung
beigefügt werden, welche die finanzielle Unterstützung
während der Aufenthaltsdauer in den USA bescheinigt
sowie eine Gesundheitsbescheinigung (bei dieser
Angelegenheit wird die Botschaft, bzw. das Konsulat
die jeweiligen lokalen Bestimmungen mitteilen).
Aufenthaltsfrist:
Studenten, die ihren Aufenthalt ausdehnen wollen
brauchen entweder eine Trainingserlaubnis der INS
oder einen anderen Visa-Typ. Schüler und Studenten
mit einem „F“ Visa,
können zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung
in den USA nach Beendigung ihres Studiums eine Aufenthaltsverlängerung
von max. einem Jahr erbitten. Laut den Bestimmungen
des INS müssen diese Antragsteller bereits
ein „F1“ Visum mit einem Minimum von
9 Monaten Aufenthalt gehabt haben. Schüler
und Studenten mit Englisch als Zweitsprache können
keine berufliche Aus- oder Weiterbildung beantragen.
Wenn sie jedoch nach Beendigung des Englisch-Unterrichts
in einer anderen Einrichtung studiert haben, kann
die genutzte Zeit während dieses Studiums der
vorgeschriebenen Mindestaufenthaltsdauer von 9 Monaten
angerechnet werden. Hat der Schüler, bzw. Student
ein „M“
Visa, kann er bei Beendigung
der Studienfrist eine Aufenthaltsverlängerung
für berufliche Aus- oder Weiterbildung von
einem Monat pro 4 Monate abgeschlossenes Studium
beantragen. Die Zeit von 6 Monaten darf jedoch nicht
überschritten werden.